Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Kunden und der smarpay AG und gelten für sämtliche Dienstleistungen und Geschäftsvorfälle der smarpay AG. Alle Personenbezeichnungen der vorliegenden AGB beziehen sich auf Personen beider Geschlechter und gelten gegebenenfalls für eine Mehrzahl von Personen.

Für einzelne Produkte oder Dienstleistungen bestehen weitere Vertragsbestandteile, wie z.B. Teilnahmebedingungen, Konditionen, Handbücher, Produktebeschreibungen und Broschüren. Solche Bestimmungen gelten zusätzlich zu denjenigen in den vorliegenden AGB und gehen letzteren vor. 

  1. Korrespondenzadresse

smarpay AG
Belpbergstrasse 34B
CH – 3110 Münsingen
office@smarpay.eu

  1. Vertragsabschluss

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Offerten der smarpay AG während 30 Tagen gültig. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung durch den Kunden zustande. Aufträge können der smarpay AG via E-Mail, Briefpost oder durch persönliche Übergabe zugestellt werden. Die smarpay AG kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen und kann die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunde die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht.

  1. Digitales Leistungsangebot

Zugang zu den digitalen Leistungsangeboten erhält, wer sich durch korrekte Eingabe seiner Identifikationsmittel legitimiert. Wer sich legitimiert, gilt gegenüber smarpay als Berechtigter zur Benutzung des entsprechenden digitalen Leistungsangebotes, ungeachtet anderslautender Handelsregistereinträge und hinterlegter Vollmachten. Der Kunde anerkennt und genehmigt vorbehaltlos alle mit seinen Identifikationsmitteln und Sicherheitselementen vorgenommenen Handlungen.

smarpay AG kann für die Ausführung von Finanztransaktionen via digitale Leistungsangebote Betragslimiten festlegen. Individuelle Limiten sind je nach Leistungsangebot möglich.

Nebst smarpay AG kann auch der Kunde seinen Zugang zu den digitalen Leistungsangeboten sperren beziehungsweise durch smarpay AG sperren lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt erteilte Aufträge bleiben davon unberührt und werden ausgeführt. smarpay AG legt die Sperrmodalitäten fest.

  1. Sorgfaltspflicht des Kunden

Offerten, Verträge und deren Bestandteile im Zusammenhang mit der Bestellung und dem Bezug einer Dienstleistung von smarpay sind persönliche Daten und als solches vertraulich zu behandeln.

Persönliche Identifikationsmittel und Sicherheitselemente sind geheim zu halten. Sie dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben, zusammen mit dem benutzten Endgerät aufbewahrt, beziehungsweise darin gespeichert werden.

Der Kunde ist verpflichtet, das Risiko eines unberechtigten Zugriffs zu minimieren. Dies gilt insbesondere für das digitale Leistungsangebot und die dazu benutzten Endgeräte. Der Kunde ergreift geeignete Schutzmassnahmen, hält Betriebssysteme und Anwendungsprogramme aktuell und installiert die von den jeweiligen Anbietern zur Verfügung gestellten oder empfohlenen Softwareaktualisierungen und Softwareupdates umgehend.

Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung umgehend, spätestens aber innert einer von smarpay allenfalls angesetzten Frist vorzubringen. Nicht rechtzeitig erfolgte Beanstandungen können dazu führen, dass der Kunde für allfälligen daraus entstehenden Schaden einzustehen hat.

  1. Haftung

smarpay AG erbringt ihre Leistungen mit geschäftsüblicher Sorgfalt und stellt einen möglichst störungs- und unterbrechungsfreien Zugang zu den Dienstleistungen zur Verfügung. Sie kann ihn aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten.

Die Haftung von smarpay AG für Schäden, die dem Kunden durch Übermittlungsfehler, rechtswidrige Eingriffe, Überlastung der Kommunikationsnetze, mutwillige Blockierungen und Beschädigungen, Unterbrüche und andere Unzulänglichkeiten entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  1. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Sicherheit des Datenverkehrs kann nicht absolut gewährleistet werden. Für aus Sicherheitsmängeln resultierende Verletzungen des Datenschutzes übernimmt smarpay keine Haftung. Insbesondere für Handlungen oder Verschulden Dritter, durch welche Daten geändert, gelöscht oder anderweitig beschädigt werden, wird keine Haftung übernommen. Die smarpay AG behandelt sämtliche Informationen aus Kundenprojekten mit absoluter Vertraulichkeit.

smarpay AG, ihre Organe, Angestellten und Beauftragte sind aufgrund von Datenschutz und anderen Vorschriften an verschiedene Geheimhaltungspflichten gebunden. Sie sorgt durch geeignete Massnahmen für die Gewährleistung des Datenschutzes und die Einhaltung der anwendbaren Geheimhaltungspflichten. Der Kunde entbindet jedoch die smarpay AG, ihre Organe, Angestellten und Beauftragten von diesen Geheimhaltungspflichten, zur Wahrung berechtigter Interessen (z.B. Inkasso von Forderungen gegenüber Kunden, Bonitätsprüfungen, Wahrnehmung von gesetzlichen Auskunfts- oder Meldepflichten) und zur Ausführung von Transaktionen, soweit dies für die Erbringung von inländischen oder grenzüberschreitenden Transaktionen und Dienstleistungen notwendig ist.

  1. Dauer und Kündigung

Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und smarpay wird schriftlich vereinbart. In den entsprechenden Dokumenten ist unter anderem auch die Dauer und die Kündigungsmodalitäten der Geschäftsbeziehung festgelegt.

Beendet der Kunde vorzeitig und entgegen den Kündigungsmodalitäten ein Vertragsverhältnis, so sind alle bis dahin geleistete Aufwendungen geschuldet. Hat die smarpay AG für die restliche Vertragslaufzeit Ressourcen irgendwelcher Art reserviert, respektive ein fixer Bezug wurde vereinbart, so sind zuzüglich zu den geleisteten Aufwendungen 50% der gemäss Auftrag noch nicht bezogenen Aufwendungen geschuldet.

  1. Spesen

Materialkosten, Reise- und andere Spesen werden dem Auftraggeber in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Reisespesen innerhalb der Schweiz sowie Kosten für Verpflegung sind inbegriffen und werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Bei mehrtägigen Einsätzen können zusätzliche Spesen für Hotel-Übernachtungen verrechnet werden.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten diese Regelungen oder Teile dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Sinn am nächsten kommt.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und smarpay AG dem materiellen schweizerischen Recht. Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Zug. Wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist Zug zudem der Erfüllungsort.

  1. Änderungen

smarpay AG behält sich jederzeit Änderungen an den angebotenen Dienstleistungen vor und kann diese AGB sowie die weiteren Vertragsbestandteile jederzeit ändern. Änderungen von AGB und Vertragsbestandteilen werden vorgängig auf geeignete Weise bekanntgegeben, unter Hinweis auf das Inkraftsetzungsdatum. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert Monatsfrist das Vertragsverhältnis kündigt.

Änderungen von Handbüchern, Produktebeschreibungen, Broschüren und dergleichen werden auf der Website der smarpay AG publiziert und gelten ab ihrer Publikation ohne besondere Mitteilung an den Kunden.

Münsingen im April 2022

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